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Hallenordnung

diese Regeln gelten in unseren Räumen:

 

 

§ 1

Alle Benutzer der ATV Turnhallen sind verpflichtet, sich den Räumen des ATV so zu verhalten, dass die Turnhallenbenutzer, das Gebäude und seine Einrichtung keinen Schaden nehmen.

 

§ 2

Bei jeder Übungsstunde muss ein verantwortlicher Trainer, Übungsleiter oder Gruppenhelfer anwesend sein. Kinder und Jugendliche warten im Flur, bis ihr Trainer / Übungsleiter sie in die Halle führt / holt. Sie verhalten sich so ruhig, dass die Sportgruppen  in den Hallen nicht gestört werden.

 

§ 3

Eltern, die Kinder zum Sport bringen, vergewissern sich, dass der Trainer / Übungsleiter anwesend ist und die Sportstunde stattfindet.

 

§ 4

Die Geräteräume werden auf Anweisung des Trainers / Übungsleiters ausschließlich zum Herausholen oder Hineinräumen der Sportgeräte betreten.  Der Übungsleiter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle Geräte nach der Benutzung wieder sorgfältig an Ort und Stelle geräumt werden.

 

§ 5

Die Sportgeräte des ATV müssen von allen Benutzern ihrem Zweck entsprechend

genutzt und pfleglich behandelt werden. Sollten Geräte defekt vorgefunden werden oder kaputt gehen, trägt der Übungsleiter das bitte mit Namen, Datum und Uhrzeit in das Hallenbuch ein

und / oder teilt es umgehend dem Hausmeister mit.

 

§ 6

Alle Fluchtwege müssen jederzeit frei zugänglich sein, um im Notfall das rasche Verlassen des Gebäudes zu gewährleisten. Die Sportler und Übungsleiter sind verpflichtet, darauf zu achten und Hindernisse umgehend zu beseitigen.

 

§ 7

Der Verzehr von Speisen und alkoholischen Getränken ist in den ATV-Hallen und Umkleideräumen  verboten. Speisen und Getränke in Glasflaschen dürfen nicht mit in die Hallen genommen werden. Die Hallenbenutzer achten in den Trinkpausen darauf, dass keine Flüssigkeit auf den Fußboden kommt bzw. dass sie umgehend  rückstandsfrei entfernt und der Boden getrocknet wird.

 

§ 8

Im ATV-Gebäude herrscht Rauchverbot.

 

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§ 9

Schmutz und Streusalz unter Straßenschuhen schaden dem Hallenparkett.

Straßenschuhe sind daher in den ATV-Turnhallen nicht erlaubt.

Die Schuhe werden in den Umkleiden und nicht erst in der Halle gewechselt.

 

§ 10

Die Trainer / Übungsleiter sind verantwortlich dafür, dass die Turnhallen nach den Sportstunden zügig verlassen, und dass nicht nur die Hallen, sondern auch Flur, Umkleiden , Toiletten-  und Duschräume von ihren Sportgruppen ordentlich hinterlassen werden. Sie achten darauf, dass das Licht ausgeschaltet und die Eingangstür verschlossen werden, wenn keine andere Sportgruppe unmittelbar folgt oder noch im Gebäude ist.

 

§ 11

Ballspiele sind in Halle 2 / Gymnastikhalle nicht erlaubt.

 

§ 12

Das Parken auf dem ATV-Parkplatz ist den Mitgliedern des ATV für die Zeit der Übungsstunden oder bei ATV-Veranstaltungen erlaubt.  Dauerparker ohne Berechtigung lassen wir kostenpflichtig abschleppen. Auf dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung.

 

§ 13

Der ATV haftet nicht für abhanden gekommene Kleidungsstücke oder Wertsachen. Gefundene Gegenstände sind vom Finder unverzüglich an den Hausmeister oder an einen im Gebäude befindlichen Übungsleiter abzugeben. Der Übungsleiter trägt Sorge dafür, dass diese Gegenstände dem Hausmeister übergeben werden.

 

§ 14

Der Hausmeister oder dessen Vertreter ist berechtigt, Verstöße gegen die Hallenordnung sofort zu unterbinden. Er ist befugt, Turnhallenbenutzer bei Verstößen aus der Turnhalle / vom ATV- Gelände zu verweisen. Bei mehrfachen Verstößen gegen die Hallenordnung durch dieselbe Person berät der Turnrat über ein temporäres Hallenverbot oder einen Vereinsausschluss.

 

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Beschluss des ATV-Turnrats vom

6.Oktober 2009

 

Patricia Jantke

 Vorsitzende

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